(Franchise-Nehmer handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung) Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf stammt aus der Distributionspolitik und bezeichnet eine hybride Verkaufsform, also eine Mischung aus indirektem Verkauf und direktem Verkauf.
Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes (meist gegen Entgelt) zur Verfügung. Oftmals sind die Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Franchisegeberleistungen.
Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Franchisenehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden als der bloße Vertragshändler.
Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistungen rechtlich selbstständig, zahlt dafür ggf. Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, für einen einheitlichen Namen und Auftreten nach außen, ein Symbol oder zur Nutzung einer Marke und für ein einheitliches Vertriebssystem sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung.
Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes.
Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchising wie folgt:
"Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der so genannte Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird.“
Der Franchisenehmer ist rechtmäßig Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Entscheidend für die Definition des Begriffs ist sicherlich die enge Zusammenarbeit von Franchisegebern und Franchisenehmern, die jedoch beide als rechtlich selbständige Unternehmung bestehen bleiben. Die Kooperation findet nur in einem vertraglich klar vorgegebenen Rahmen statt, um die Erfüllung der Systemzielsetzung zu erreichen. Allgemein ist ein Franchisesystem durch vier Merkmale gekennzeichnet:
• Selbständige Unternehmer vereinbaren vertraglich eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit.
• Der Franchisenehmer erhält, (ggf. gegen Zahlung eines einmaligen Betrages und/oder laufender Beträge) die Erlaubnis, über genau festgelegte Rechte des Franchisegebers zu verfügen.
• Diese Rechte sind u. a.: Benutzung von Markennamen und/oder Firma, Anwendung einer Rezeptur, Erzeugung und/oder Vertrieb einer Warengruppe.
• Unterstützung vom Franchisegeber beim Aufbau sowie der laufenden Führung des Betriebs.
In Deutschland werden diese Handelsformen meist als Lizenzvertrieb oder Vertragsbetrieb bezeichnet, so z. B. bei Tankstellen oder Autohäusern. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit zwischen Großhändler und Einzelhändler möglich.
Auch diese Form von Franchising ist in den Vereinigten Staaten üblicher als in Deutschland, wobei es auch hier überaus erfolgreiche, größtenteils Fachhandelssysteme wie Fressnapf oder OBI gibt. Aber auch in der Gastronomie gibt es viele Beispiele, wie McDonalds, Burger King oder Subway.
Fast völlig unbekannt ist dieses System jedoch bisher im Bereich des Finanzvertriebes, mit Ausnahme einiger Immobilienvertriebsnetze wie z.B. RE/MAX.
Dabei bittet gerade das Franchiserecht für alle Beteiligten viele Vorteile, insbesondere ist dieses System innerhalb der EU einheitlich geregelt, was es gerade für Unternehmen, insbesondere auch im Finanzsektor, die nicht nur in Deutschland ein Vertriebsnetz aufbauen möchten, sehr interessant macht.
So ist z.B. aufgrund der sogenannten „Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebssysteme“ (Franchise) das Thema Scheinselbstständigkeit derzeit nicht relevant, selbst wenn ein Vermittler/Makler o.ä. ausschließlich oder überwiegend für einen Produktgeber vermittelnd tätig ist bzw. werden würde. Dies ist u.a. einer der Gründe, warum sich die international aufgestellte fairvesta Unternehmensgruppe für die Einführung eines Lizenzsystems entschieden hat. Weitere mögliche Vor- oder Nachteile, die zunächst grundsätzlich auf das Franchise zutreffen hier im Überblick. (kursiv= auf fairvesta nicht zutreffend)
Vorteile für den Franchisenehmer
-Der Eintritt in den Markt wird beschleunigt, weil das System bekannt und etabliert ist.
- Der Franchise-/Lizenznehmer hat (oft) Gebietsschutz (lokales Monopol).
- Der Franchisegeber stellt ein erprobtes Geschäftskonzept und dazu ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung.
- Der Franchisegeber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent.
- Die Kreditwürdigkeit ist bei Banken höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist.
- Der Franchisenehmer kann Größenvorteile (z. B. bei Werbeaktionen oder Einkäufen) nutzen.
- Der Franchisenehmer ist dennoch selbstständiger Unternehmer.
- Der Franchisenehmer erhält eine am Markt eingeführte, bekannte Marke.
- Informationsaustausch
- Betriebsvergleiche
- Der Franchisenehmer erhält effiziente Arbeitsabläufe, die sich in der Praxis bewährt haben.
- Durch fortlaufende Schulungen und Weiterbildungen verbessert sich die Leistung des Franchisenehmers. (Umsatzsteigerung)
- Durch die Kontrolle des Franchisegebers werden schneller Missstände erkannt und verändert.
- Für flächendeckendes Marketing und Werbung wird gesorgt.
Vorteile für den Franchisegeber
-Der Franchisegeber nutzt insbesondere die Bereitschaft des Franchisenehmers, als selbstständiger Unternehmer zu handeln.
- Wenn ein vorhandener Betrieb durch den Franchisenehmer übernommen wird, kann sofort auf ein laufendes Geschäft und einen festen Kundenstamm zurückgegriffen werden.
- Der Franchisegeber kann den erheblichen Aufwand eines Filialsystems vermeiden und ein für sein Unternehmen zugeschnittenes Vertriebsnetz aufbauen.
- Der Franchisegeber kann sein marktbewährtes System und Know-how mit einem recht geringen Kapitaleinsatz vermarkten.
- Direkter und zugleich mittelfristig kapitalschonender Marktzugang
- Rationalisierung, größere Effizienz des Systems am Markt
-Steigende Attraktivität bei den Lieferanten
- Schnelle Expansionsmöglichkeiten
- Geringes wirtschaftliches Risiko.
Nachteile für den Franchisenehmer
- Eigenes unternehmerisches Handeln ist evtl. durch die Vorschriften des Franchisegebers stark eingeschränkt
- Oft bestehen restriktive Verträge und Abnahmezwang beim Franchisegeber (Maschinen, Rohstoffe usw.)
- Ablieferung eines Teils der Einnahmen (bis 25 %) an den Franchisegeber
- Gefahr, dass das eigene Image durch Aktionen des Franchisegebers und der anderen Franchisenehmer beeinträchtigt wird
- Volles unternehmerisches Risiko.
Nachteile für den Franchisegeber
- Verzicht auf einen Teil der Erträge
- Gefahr, dass das Konzept und das Image verwässert werden
- Weniger Markt-, Kunden- und Partnernähe, als wenn er selbst die Filialen auf eigene Rechnung eröffnen würde
- Großer Kontrollbedarf und entsprechende Kosten
Aus all diesen Gründen hat sich die fairvesta Unternehmensgruppe entschieden ab dem Jahr 2009 das Vertriebskonzept auf ein neues und dem Finanzmarkt angepasstes Franchise- und Lizenzsystem umzustellen, um für die Zukunft gerüstet zu sein.
Dabei wurden alle Vorteile dieses Systems genutzt, aber evtl. bestehenden Nachteile ausgeschlossen.
Wir laden Sie ein, unsere zeitgemäßen Produkte und unser zukunftsweisendes Vertriebskonzept näher kennen zu lernen und zu prüfen.
Wenn Sie nähere Informationen wünschen, senden Sie uns ein Email an info@fairvesta.de oder besuchen Sie unsere Website unter www.fairvesta.de