Direktverkauf beim Kunden, (z.B. durch Handelsvertreter oder Reisende).Der Handelsvertreter, veraltet: Agent (lat.: agens), ist selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen oder mehrere andere Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen bzw. deren Namen abzuschließen (Einfirmen- bzw. Mehrfirmenvertreter). Er arbeitet in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Diese persönliche Unabhängigkeit unterscheidet ihn vom abhängig beschäftigten Reisenden. Der Begriff Reisender gilt innerhalb der Distributionspolitik und der Betriebswirtschaft als Bezeichnung für sozialversicherungspflichtig angestellte Verkäufer im Außendienst.
Telefonverkauf des Herstellers (nicht eines Händlers) Als Telefonverkauf (auch Telefonmarketing oder Telemarketing) wird eine Form des Direktvertriebs bezeichnet, bei der die Akquise, die Beratung und der Vertragsabschluss in Teilschritten oder komplett per Telefon vorgenommen wird. Der Verkauf kann durch angestellte Verkäufer oder durch ein Callcenter als Dienstleister durchgeführt werden. Durch die deutsche Gesetzgebung ist den Telefonverkäufern untersagt, unerwünschte telefonische Werbung durchzuführen.
E-Commerce (Elektronischer Handel) des Herstellers (nicht eines Händlers) Elektronischer Handel, auch Internethandel oder Online-Handel, ist der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketings bzw. des Handelsmarketings. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt.
Kommissionsverkauf (die Ware bleibt Eigentum des Herstellers) Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen. (§ 383 Abs. 1 Handelsgesetzbuch [HGB]). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer (Kommittent) bei der Ausführung weisungsgebunden, darf aber, sofern mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, auch ohne Absprache handeln. Vorteil des Kommissionärs gegenüber einem Eigenverkauf (dabei kauft er die Ware von dem Kommittenten und verkauft sie im eigenen Namen auf eigene Rechnung): Kommt es nicht zu einem Verkauf, kann er die Ware an den Kommittenten zurückgeben.
Beim Direktvertrieb kauft der Kunde also direkt beim Hersteller (Lagerverkauf) oder bestellt dort
Vorteile für den Hersteller:
- Höherer Verkaufsgewinn im Vergleich zum Verkauf an Zwischenhändler.
Vorteile für den Kunden:
- Günstige Preise
- direkter Service vom Hersteller
Nachteile für den Hersteller:
- hoher Werbeaufwand zur Kundenaquise
- hoher Kostenaufwand zur Bekanntmachung einer Web-Präsenz
- keine Bindung des Kunden an den Hersteller
Nachteile für den Kunden:
- kein persönlicher Ansprechpartner
- anonymes Bestellwesen
- keine unabhängige und objektive Beratung
- Kunde fühlt sich als "Nummer X"
Im Bereich der Versicherungen und Finanzdienstleistungen wird u.a der direkte Vertriebsweg in Form von Telefonmarketing und E-Commerce insbesondere von Direktversicherern genutzt, oder vom klassischen Versicherer mit haupt- und nebenberuflichen „Vertretern“ entweder im Angestelltenverhältnis oder als freier Handelsvertreter nach §84 HGB.
In letztem Falle besteht jedoch die Frage bzw. das Risiko, ob hier tatsächlich eine Selbstständigkeit vorliegt oder es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt.